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5. Berufsrecht und Gewissensfreiheit
5.2. Literatur
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Denninger, Erhard/ Hohm, Karl-Heinz
Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen. Eine grundrechtliche Untersuchung
in: AG 1989, 145
zu: LAG Düsseldorf v. 22.4.1988 (11 Sa 1349/87
In der Untersuchung geht es um die Arbeitsverweigerung zum einen als Problem der Gewissensfreiheit, zum anderen als Problem der Wissenschaftsfreiheit. Die wesentlichen Ergebnisse werden als Thesen der Untersuchung angefügt.
"Zur Sicherung eines umfassenden Gewissensschutzes ist der Begriff des Gewissens entsprechend auszulegen." (These 2)
"Eine richterliche Überprüfung einer Gewissensentscheidung ist nur begrenzt möglich ... Richterlich nachprüfbar ist, ob die Entscheidung 'ernsthaft' im Sinne der höchstpersönlichen Erfahrung der absoluten Verbindlichkeit eines Befehls des Gewissens ist oder nicht." (These 5)
Als neben Schutzbereich und Schranken zusätzliches Problem innerhalb der Gewissensfreiheit kommt bei der Arbeitsverweigerung die Drittwirkung des Grundrechts in den Blick. Die Autoren sprechen sich hier gegen die unzureichende "mittelbare" und für eine "unmittelbare Horizontalwirkung" aus: "Art. 4 Abs. 1 GG schützt die Freiheit des Gewissens nicht nur gegen staatliche Maßnahmen, sondern auch gegen ungerechtfertigte Beeinträchtigungen
durch Private." (These 1).
3. Weiterhin genieße die Gewissensfreiheit den Vorrang gegenüber dem grundrechtlich geschützten Direktionsrecht des Arbeitgebers.
hm